Das staatlich anerkannteInstitut für Psychotherapie Berlin e.V.
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu unseren Aus- und Weiterbildungen.
Sie können sich weiterhin bei uns bewerben, das Verfahren hat sich nicht geändert. Die Verantwortlichen im Institut stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Die Infoveranstaltungen finden (wenn nötig) als Videokonferenz statt - bitte informieren Sie sich kurz vor Veranstaltungsbeginn immer im Veranstaltungskalender. Die Lehrveranstaltungen finden je nach Pandemienentwicklung als Online-Lehre oder im Präsenzmodus statt. Unsere Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden finden alle Informationen zur Lehre und Prüfungen im internen Bereich der Webseite. In welcher Form unsere Fortbildungsveranstaltungen stattfinden, erfahren Sie im Veranstaltungskalender.
Jederzeit. Wenn man eine Zusage bekommen, die Semestergebühr entrichtet und den Vertrag unterschrieben hat, kann man sofort starten. An den Vorlesungen und Seminaren kann man frühestens ab Beginn eines neuen Semester, aber auch jederzeit später (also während eines laufenden Semesters) teilnehmen.
Nein. Sie können Ihre Bewerbung jederzeit einreichen. Bitte informieren Sie sich unter Bewerbung über die Details.
Bitte informieren Sie sich zum Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in unter Frage 4 (Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?) und Frage 18 (Was ändert sich mit der Reform der Ausbildung?) sowie unbedingt auf der Webseite des LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) und wenden Sie sich mit Ihrer Frage auch an unseren Berufsverband Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland e.V. (VAKJP). Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können.
a) Arzt/Ärztin: Ein abgeschlossenes Medizinstudium.
b) Pychologische Psychotherapeut*innen: Ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom/Master), das das Fach Klinische Psychologie einschließt. Details zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte unbedingt der Webseite des LaGeSo!
c) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen: Ein abgeschlossenes Psychologiestudium oder ein Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium an einer deutschen Universität bzw. einer äquivalenten ausländischen Universität (Äquivalenz muss von uns ggf. beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beantragt werden.) Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) teilt für die Studiengänge im Bereich der Pädagogik/Sozialpädagogikschriftlich mit (Zitat, 2017): [...] Nach der Umstellung auf das Bachelor-/Mastersystem erfüllen diese Voraussetzungen nur die Studiengänge, die formal den ehemaligen Diplom-Studiengängen „Pädagogik“ oder „Sozialpädagogik“ entsprechen. Im Land Berlin sind dies derzeit folgende Studiengänge:
Bachelorstudiengänge „Erziehungswissenschaften“ bzw. „Soziale Arbeit“ mit nur 6 Semestern erfüllen diese formalen Kriterien nicht; hier ist kumulativ ein Masterstudiengang „Erziehungswissenschaften“ bzw. „Soziale Arbeit“ zusätzlich erforderlich. Außerdem erfüllen die folgenden – teilweise neu entwickelten – Studiengänge ebenfalls die o.g. Voraussetzungen:
Bitte informieren Sie sich zu den Details der Zulassungsbedingungen unbedingt auf der Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo)! Bitte beachten Sie, dass lt. Richtlinien der VAKJP am IfP nur Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss zur Ausbildung zum/zur AKJP zugelassen werden können.
Bitte beachten Sie auch die Antwort auf die Frage: 'Was ändert sich mit der Reform der Ausbildung?'
Bitte senden Sie uns:
Bitte informieren Sie sich auch unter Bewerbung, dort finden Sie auch das Anmeldeformular. Für das Verfassen des Lebenslaufs gibt es keine Vorgaben - Sie entscheiden, wie sie ihn gestalten möchten.
Das Masterzeugnis/Diplomzeugnis muss vorliegen, um sich zu bewerben. Wenn Sie sich bereits vor Abgabe der Masterarbeit/ vor Erhalt des Zeugnisses bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an den Unterrichtsausschuss der Fachrichtung, in der Sie sich bewerben möchten.
Die Vollzeitausbildung in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie dauert mind. 3 Jahre. Das ist machbar, aber rechnen Sie eher damit, dass Sie länger brauchen. Die verklammerte Ausbildung (Erwerb der Fachkunden Psychoanalyse und TfP) dauert auf jeden Fall mindestens 5 Jahre. Das ist auch machbar, wird aber in der Regel überschritten um 1 oder 2 Jahre. Die reine Dauer der Ausbildung ist möglicherweise auch nicht allein entscheidend: Bitte beachten Sie auch die Kosten-Einnahmen-Modellrechnungen - Sie erzielen ab Behandlungsgenehmigung in Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung Einnahmen durch Behandlungshonorare.
Wir haben derzeit Kooperationsverträge mit 34 Berliner und Brandenburger Einrichtungen für Erwachsene und 9 Einrichtungen für Kinder-und Jugendliche. Eine Liste dieser Einrichtungen finden Sie hier (rechts unter Download). Sie bewerben sich selbst direkt bei den Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass das Praktikum erst nach Zulassung durch das Institut und der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags begonnen werden darf. Praktikumszeiten, die davor liegen, können nicht anerkannt werden!
Sollte die Klinik, in der Sie Ihre Praktische Tätigkeit absolvieren möchten, nicht dabeisein, können Sie sich gern an uns wenden. PT1 kann man auch in einem anderen Bundesland absolvieren, wenn man diese Klinik bittet, mit uns einen Kooperationsvertrag zu schließen.
In Berlin wird die Praktische Tätigkeit leider weiterhin meist nur gering oder gar nicht bezahlt. ver.di schreibt (2014): 'Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung der praktischen Tätigkeit. Aus diesem Grund richtet sich die Vergütung nach Angebot und Nachfrage, nach dem individuellen Verhandlungsgeschick sowie dem Organisationsgrad der PiA vor Ort.' und: 'Da die »PiA-Stellen« und deren Bedingungen einem starken Wandel unterlegen sind und die Ausbildungsinstitute an dieser Stelle über kein Detailwissen verfügen, ist es empfehlenswert, sich in PiA-Netzwerken umzuhören und die Ergebnisse der eigenen Recherchen mit allen zu teilen.' (Quelle: Broschüre 'Berufswunsch Psychotherapeut/-in – Wo lasse ich mich ausbilden?' ver.di Bundesverwaltung, 2014, S. 12ff).
In der zukünftigen Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und erteilter Approbation ist geplant, die zukünftigen (approbierten!) Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiWs) mit einem angemessenen Gehalt einzustellen (siehe auch Antwort auf die Frage 'Was ändert sich mit der Reform der Ausbildung?').
Sie finden unter Aus-und Weiterbildung/Kosten im Downloadbereich eine Kostenaufstellung und weitere Informationen über Einnahmen und Ausgaben während der Aus- und Weiterbildung.
Die Semestergebühr bleibt gleich, auch wenn Sie eine Teilzeitausbildung machen.
Wenn Sie eine Doppelausbildung ( d.h. parallel sowohl die Qualifikationen in Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für die Behandlung Erwachsener als auch die entsprechenden Qualifikationen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen) machen, erhöht sich die Semestergebühr auf das 1,5fache, derzeit also 600 Euro (Stand: 06/2020).
Mehr Informationen zur Finanzierung der Aus-und Weiterbildung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) unter Aus- und Weiterbildung/Kosten und Finanzierung.
Ja, Sie können z.B. einen Kredit bei der KfW-Bank oder der Ärzte- und Apothekerbank aufnehmen. Diese Kredite sind mit Zinsen verbunden. Bitte informieren Sie sich auch auf unsere Seite unter Aus-und Weiterbildung/Kosten über Einnahmen und Ausgaben während der Ausbildung. Die Stiftung der DPG informiert auf ihrer Webseite über finanzielle Förderungsmöglichkeiten.
Die Teilnehmer*innen des Ausbildungsgangs tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im IfP wählen zu Beginn ihren*ihre Lehranalytiker*in bzw. Lehrtherapeut*in entweder aus der Fachrichtung Analytische Psychologie oder der Fachrichtung Psychoanalyse. Wichtig wird diese Wahl für die Zugehörigkeit zu einer der Fachgesellschaften (DGAP/IAAP oder DPG/IPV).
Es ist möglich, aus der TfP-Ausbildung in eine verklammerte Ausbildung zu wechseln. Wenn man sich während oder nach der TfP entscheidet, zusätzlich auch eine psychoanalytische Ausbildung zu machen, werden die Stunden der Lehranalyse anerkannt (wenn man eine Lehranalyse gemacht hat). Über die Möglichkeiten eines Wechsels informieren Sie sich bitte beim Unterrichtsausschuss Ihrer Fachrichtung.
Das IfP hat eine große Ambulanz, in der sich Patient*innen melden. Für jede*n Patient*in gibt es eine Behandlungsempfehlung. Über diese Ambulanz werden Ihnen Patient*innen während der Aus- bzw. Weiterbildung für Anamnesen und Behandlungen vermittelt.
Sie können sich mit allen Fragen gerne an unser VertreterInnen der Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden wenden. E-Mail: ak-vertretung@ifp-berlin.de
Sie sind herzlich eingeladen, die entsprechend gekennzeichneten öffentlichen Veranstaltungen unseres Instituts zu besuchen (siehe Veranstaltungskalender).
Oder Sie entscheiden sich für ein Gastsemester/Orientierungssemester: Interessierte Studierende und Angehörige anderer akademischer Berufe können bei uns als Gasthörer/in bis zu zwei Semester absolvieren, um einen Einblick in die theoretischen Aus- und Weiterbildungsinhalte, in Strukturen und Atmosphäre des IfP zu bekommen. Sie können dann alle Veranstaltungen besuchen, die im Vorlesungsverzeichnis mit einem 'G' gekennzeichnet sind. Das Anmeldeformular finden Sie unter Bewerbung.
(Die Zulassung als Gasthörer/in erfolgt nach Maßgabe vorhandener Plätze und bei persönlicher Eignung. Sie beinhaltet nicht die Möglichkeit eines Erwerbs berufs- bzw. sozialrechtlich relevanter Qualifikationen.)
Zu Beginn der Aus- oder Weiterbildung wählen Sie eine*n Lehranalytiker*in/Lehrtherapeut*in aus dem IfP. Diese müssen über unser Institut zugelassen und dort Mitglied sein, Sie können also keine Personen wählen, die Sie privat suchen. Die Liste der Lehranalytiker*innen finde Sie hier.
Die Lehrtherapie/Lehranalyse sollte so früh wie möglich nach der Zulassung begonnen werden.
Lehranalytiker*innen/Lehrtherapeut*innen unseres Instituts müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, qualifiziert und erfahren sein. Da alle unsere Lehranalytiker*innen/Lehrtherapeut*innen Mitglied des IfP und einer Fachgesellschaft sind, unterliegen sie deren Regeln, u.a. den Ethikleitlinien. Außerdem gehören sie dem Lehranalytikergremium des IfP an, wo regelmäßig Fortbildungen und kollegialer Austausch stattfinden.
Die meisten Seminare finden montags, dienstags, donnerstags und freitags um 18.20 Uhr und um 20.00 Uhr statt. Es werden auch z.T. Blockseminare am Wochenende angeboten, aber die Seminare unter der Woche sind die Regel. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, müssten Sie also zu den Seminaren an Wochentagen abends an- und abreisen können.
Die Semesterzeiten und -ferien orientieren sich an den Berliner Schulferien. Die Seminare finden am Hauptstandort des IfP in der Goerzallee 5, 12207 Berlin-Lichterfelde und in der Zweigstelle Hauptstraße 19, 10827 Berlin-Schöneberg statt.
Details entnehmen Sie bitte der Seite mit dem Vorlesungsverzeichnis, dort finden Sie auch die Vorlesungszeiten für die nächsten Semester (soweit bekannt).
In der Regel nach erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie ein Honorar für die durchgeführten Behandlungsstunden. Mehr Informationen und Modellrechnungen finden Sie unter Kosten.
Psychotherapie wird ein eigener Studiengang (Bachelor und Master), der mit einer staatlichen Approbationsprüfung endet. Danach folgt schließt sich eine mehrjährige Weiterbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren an, zum Beispiel in Psychoanalyse und/oder Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Diese Weiterbildung, die voraussichtlich 5 Jahre dauern wird, ist auch Voraussetzung, um die sogenannte Fachkunde zu erlangen. Mit Fachkunde und der Zulassung bei einer Kassenärztlichen Vereinigung als Vertragspsychotherapeut*in ist dann die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit Krankenkassen möglich. Bachelor, Master und Weiterbildung dauern zusammen ca. 10 Jahre (nach heutigem Kenntnisstand).
Es ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren für die Absolvierung der bisherigen Psychotherapieausbildung vorgesehen. Diese muss spätestens bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen sein. Die Übergangsfrist gilt für alle, die entweder:
Wenn vor dem 1. September 2020 noch kein entsprechendes Studium begonnen wurde, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz (Psychotherapiestudium und neue Psychotherapieweiterbildung) möglich. Einzelne psychologische Fakultäten an Universitäten planen Übergangsangebote für diejenigen Student*innen, die sich derzeit im Studium der Psychologie befinden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule.
Alle Informationen zur Reform der Ausbildung finden Sie in Kürze auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) unter Aus- und Weiterbildung/Wege zur Ausbildung.
Mehr Informationen erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen zu den Aus- und Weiterbildungen, die regelmäßig stattfinden. Die Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Sie können auch immer an die Leitung der Unterrichtsausschüsse oder an das Sekretariat wenden.
Ja, Sie können die Ausbildung unterbrechen, z.B. aufgrund von Elternzeit, und ein oder mehrere Urlaubssemester nehmen. Die Gebühren für ein Urlaubssemester betragen die Hälfte der regulären Semestergebühren.