Institut für Psychotherapie e.V. Berlin Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) Anerkannte Weiterbildungsstätte (Ärztekammer Berlin)

Gruppenpsycho­therapie für erwachsene Patient:innen

Neben der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Einzel-Psychotherapie ist die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Gruppenpsychotherapie ein wirksames und anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren.

Das Institut für Psychotherapie mit seinen Instituten PaIB, C. G. Jung-Institut und dem Edith Jacobson-Institut bietet keine Aus- und Weiterbildung in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppenpsychotherapie an, aber verpflichtet seine Aus- und Weiterbildungsteilnehmer:innen zum Erwerb von 24 Doppelstunden eingehender Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik, um das Stellen der Indikation und die Ermittlung einer Prognose zu erlernen und Kenntnisse in der Gruppentherapie zu erwerben.

Das Institut für Psychotherapie hat hierzu einen Kooperationsvertrag mit dem Berliner Institut für Gruppenanalyse (BIG) geschlossen. Dieses bietet regelmäßig eine entsprechende Gruppe an.

Im BIG können außerdem auch die übrigen Inhalte zum Erwerb der Qualifikation in der Gruppenpsychotherapie erworben werden, nämlich mindestens 40 Doppelstunden analytische oder tiefenpsychologisch fundierte bzw. verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung in der Gruppe und mindestens 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung – auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 40 Stunden – mit tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie.

Der erfolgreiche Abschluss am BIG ist die Voraussetzung, um die Berechtigung zur Ausübung der Gruppenpsychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung bei der KV Berlin zu beantragen. Es gelten die Bedingungen der aktuell gültigen Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) mit den aktuell gültigen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Durchführung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-

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