1. Zu welchem Zeitpunkt kann eine Weiterbildung begonnen werden?
Grundsätzlich jederzeit. Wenn Sie eine schriftliche Zulassung zur Aus- oder Weiterbildung erhalten haben, können Sie den Weiterbildungsvertrag unterschreiben. Der Beginn der Weiterbildung wird dann individuell mit Ihnen besprochen. An den Vorlesungen und Seminaren kann man frühestens ab Beginn eines neuen Semester, aber auch jederzeit später (also während eines laufenden Semesters) teilnehmen.