Institut für Psychotherapie e.V. Berlin Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) Anerkannte Weiterbildungsstätte (Ärztekammer Berlin)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu unseren Aus- und Weiterbildungen.

1. Zu welchem Zeitpunkt kann die Aus- bzw. Weiterbildung begonnen werden?

Grundsätzlich jederzeit. Wenn Sie eine schriftliche Zulassung zur Aus- oder Weiterbildung erhalten haben, können Sie den Aus- und Weiterbildungsvertrag unterschreiben. Der Beginn der Aus- oder Weiterbildung wird dann individuell mit Ihnen besprochen. An den Vorlesungen und Seminaren kann man frühestens ab Beginn eines neuen Semester, aber auch jederzeit später (also während eines laufenden Semesters) teilnehmen.

2. Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Nein. Sie können Ihre Bewerbung jederzeit einreichen. Bitte informieren Sie sich unter Bewerbung über die Details.

3. Ich habe kürzlich meinen Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit erfolgreich absolviert. Ich würde gerne Kinder- & Jugendpsychotherapeutin werden. Am liebsten im Bereich der Psychoanalyse. Können Sie mir sagen, welcher Masterstudiengang es mir ermöglichen würde, bei Ihnen diese Ausbildung absolvieren zu dürfen?

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben können. Bitte informieren Sie sich zum Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in unter Frage 4 (Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?) und Frage 18 (Was hat sich mit der Reform der Ausbildung geändert?) sowie unbedingt auf der Webseite des LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin).

Das IfP verlangt aus inhaltlichen wir berufspolitichen Gründen darüber hinaus in jedem Fall einen Masterabschluss. Hierbei akzeptieren wir ein breites Spektrum sozial- und geisteswissenschaftlicher Studiengänge. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat

4. Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Für die Aus- und Weiterbildung nach dem bisherigen Modell (bis 2032)

a) Arzt/Ärztin: Ein abgeschlossenes Medizinstudium.

b) Pychologische Psychotherapeut:innen: Ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom/Master), das das Fach Klinische Psychologie einschließt. Details zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte unbedingt der Webseite des LaGeSo!

c) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen: Ein abgeschlossenes Psychologiestudium oder ein Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium an einer deutschen Universität bzw. einer äquivalenten ausländischen Universität (Äquivalenz muss von uns ggf. beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beantragt werden.) Das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) teilt für die Studiengänge im Bereich der Pädagogik/Sozialpädagogikschriftlich mit (Zitat, 2017):
[…] Nach der Umstellung auf das Bachelor-/Mastersystem erfüllen diese Voraussetzungen nur die Studiengänge, die formal den ehemaligen Diplom-Studiengängen „Pädagogik“ oder „Sozialpädagogik“ entsprechen. Im Land Berlin sind dies derzeit folgende Studiengänge:

  • Humboldt-Universität zu Berlin: Bachelorstudiengang „Erziehungswissenschaften“ in Kombination mit Masterstudiengang „Erziehungswissenschaften“ undM agisterteilstudiengang „Erziehungswissenschaften“ mit Hauptfach „Pädagogik“
  • Freie Universität Berlin: Bachelorstudiengang „Bildungs- und Erziehungswissenschaften“ in Kombination mit Masterstudiengang „Bildungswissenschaften“
  • Evangelische Hochschule Berlin: Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ (mind. 7 Semester)
  • Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin: Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ (mind. 7 Semester)
  • Alice-Salomon-Hochschule Berlin: Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ (mind. 7 Semester)

Bachelorstudiengänge „Erziehungswissenschaften“ bzw. „Soziale Arbeit“ mit nur 6 Semestern erfüllen diese formalen Kriterien nicht; hier ist kumulativ ein Masterstudiengang „Erziehungswissenschaften“ bzw. „Soziale Arbeit“ zusätzlich erforderlich. Außerdem erfüllen die folgenden – teilweise neu entwickelten – Studiengänge ebenfalls die o.g. Voraussetzungen:

  • Humboldt-Universität zu Berlin: Bachelorstudiengang Rehabilitationspädagogik in Kombination mit Masterstudiengang Rehabilitationspädagogik
  • Evangelische Hochschule Berlin: Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik (mind. 7 Semester)
  • Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin: Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik (mind. 7 Semester) und Bachelorstudiengang Heilpädagogik (mind. 7 Semester)
  • Alice-Salomon-Hochschule Berlin: Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter (mind. 7 Semester) […]

Bitte informieren Sie sich zu den Details der Zulassungsbedingungen unbedingt auf der Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo)! Bitte beachten Sie, dass lt. Richtlinien der VAKJP am IfP nur Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss zur Ausbildung zum/zur AKJP zugelassen werden können.

Zu den Voraussetzungen nach der neuen Weiterbildungsregelung beachten Sie bitte die Antwort auf die Frage: ‚Was ändert sich mit der Reform der Ausbildung?

5. Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung?

Bitte informieren Sie sich unter Bewerbung, dort finden Sie auch die Anmeldeformulare. Für das Verfassen des Lebenslaufs gibt es keine Vorgaben – Sie entscheiden, wie sie ihn gestalten möchten.

Das Masterzeugnis/Diplomzeugnis muss vorliegen, um sich zu bewerben. Wenn Sie sich bereits vor Abgabe der Masterarbeit/ vor Erhalt des Zeugnisses bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an den Unterrichtsausschuss der Fachrichtung, in der Sie sich bewerben möchten.

6. Wie lange dauert eine Ausbildung? Wird diese Dauer eingehalten oder oftmals überschritten?

Die Vollzeitausbildung in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie dauert mind. 3 Jahre. Das ist machbar, aber rechnen Sie eher damit, dass Sie länger brauchen. Die verklammerte Ausbildung (Erwerb der Fachkunden Psychoanalyse und TP) dauert auf jeden Fall mindestens 5 Jahre. Das ist auch machbar, wird aber in der Regel überschritten um 1 oder 2 Jahre. Die reine Dauer der Ausbildung ist möglicherweise auch nicht allein entscheidend: Bitte beachten Sie auch die Kosten-Einnahmen-Modellrechnungen – Sie erzielen ab Behandlungsgenehmigung in Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung Einnahmen durch Behandlungshonorare.

7. Gibt es eine Liste von Kooperations-Kliniken für die Praktische Tätigkeit (psychiatrische u. klinische Institutionen)?

Wir haben derzeit Kooperationsverträge mit 34 Berliner und Brandenburger Einrichtungen für Erwachsene und 9 Einrichtungen für Kinder-und Jugendliche. Eine Liste dieser Einrichtungen finden Sie hier (rechts unter Download). Sie bewerben sich selbst direkt bei den Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass das Praktikum erst nach Zulassung durch das Institut und der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags begonnen werden darf. Praktikumszeiten, die davor liegen, können nicht anerkannt werden! 

Sollte die Klinik, in der Sie Ihre Praktische Tätigkeit absolvieren möchten, nicht dabeisein, können Sie sich gern an uns wenden. PT1 kann man auch in einem anderen Bundesland absolvieren, wenn man diese Klinik bittet, mit uns einen Kooperationsvertrag zu schließen.

8. Die Praktische Tätigkeit kann (nach den bisherigen Ausbildungsregelungen) gar nicht oder nur sehr wenig bezahlt werden. Ist es sehr schwierig, eine bezahlte praktische Tätigkeit in Berlin zu finden?

In Berlin wird die Praktische Tätigkeit leider weiterhin meist nur gering oder gar nicht bezahlt. ver.di schreibt (2014): ‚Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung der praktischen Tätigkeit. Aus diesem Grund richtet sich die Vergütung nach Angebot und Nachfrage, nach dem individuellen Verhandlungsgeschick sowie dem Organisationsgrad der PiA vor Ort.‘ und: ‚Da die »PiA-Stellen« und deren Bedingungen einem starken Wandel unterlegen sind und die Ausbildungsinstitute an dieser Stelle über kein Detailwissen verfügen, ist es empfehlenswert, sich in PiA-Netzwerken umzuhören und die Ergebnisse der eigenen Recherchen mit allen zu teilen.‘ (Quelle: Broschüre ‚Berufswunsch Psychotherapeut/-in – Wo lasse ich mich ausbilden?‘ ver.di Bundesverwaltung, 2014, S. 12ff).

In der zukünftigen Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und erteilter Approbation ist geplant, die zukünftigen (approbierten!) Psychotherapeut:innen in Weiterbildung (PiWs) mit einem angemessenen Gehalt einzustellen (siehe auch Antwort auf die Frage ‚Was ändert sich mit der Reform der Ausbildung?‘).

9. Wie hoch sind die Kosten?

Sie finden unter Aus-und Weiterbildung/Kosten im Downloadbereich eine Kostenaufstellung und weitere Informationen über Einnahmen und Ausgaben während der Aus- und Weiterbildung.

Die Semestergebühr bleibt gleich, auch wenn Sie eine Teilzeitausbildung machen.

Wenn Sie eine Doppelausbildung (d.h. parallel sowohl die Qualifikationen in Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für die Behandlung Erwachsener als auch die entsprechenden Qualifikationen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen) machen, erhöht sich die Semestergebühr auf das 1,5fache.

Informationen zur Finanzierung der Aus-und Weiterbildung finden Sie auch auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) unter Aus- und Weiterbildung/Kosten und Finanzierung.

10. Gibt es Möglichkeiten, einen Kredit für die Ausbildung zu erhalten?

Ja, Sie können z.B. einen Kredit bei der KfW-Bank oder der Ärzte- und Apothekerbank aufnehmen. Diese Kredite sind mit Zinsen verbunden. Bitte informieren Sie sich auch auf unsere Seite unter Aus-und Weiterbildung/Kosten über Einnahmen und Ausgaben während der Ausbildung. Die Stiftung der DPG informiert auf ihrer Webseite über finanzielle Förderungsmöglichkeiten.

11. Wie ist die TP-Ausbildung organisiert?

Die Teilnehmer:innen des Ausbildungsgangs tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im IfP wählen zu Beginn ihre:n Lehranalytiker:in bzw. Lehrtherapeut:in entweder aus der Fachrichtung Analytische Psychologie oder der Fachrichtung Psychoanalyse. Wichtig wird diese Wahl für die Zugehörigkeit zu einer der Fachgesellschaften (DGAP/IAAP oder DPG/IPV).

Es ist möglich, aus der TP-Ausbildung in eine verklammerte Ausbildung zu wechseln. Wenn man sich während oder nach der TP entscheidet, zusätzlich auch eine psychoanalytische Ausbildung zu machen, werden die Stunden der Lehranalyse anerkannt (wenn man eine Lehranalyse gemacht hat). Über die Möglichkeiten eines Wechsels informieren Sie sich bitte beim Unterrichtsausschuss Ihrer Fachrichtung.

12. Wie werden die Patient:innen während der Aus- und Weiterbildung vermittelt?

Das IfP hat eine Ambulanz, in der sich Patient:innen melden. Für jede:n Patient:in gibt es eine Behandlungsempfehlung. Über diese Ambulanz werden Ihnen Patient:innen während der Aus- bzw. Weiterbildung für Anamnesen und Behandlungen vermittelt.

13. Ich würde gern direkt die Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden des IfP etwas fragen. Gibt es Möglichkeiten, mich mit ihnen in Kontakt zu bringen?

Sie können sich mit allen Fragen gerne an unser VertreterInnen der Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden wenden. E-Mail: ak-vertretung@ifp-berlin.de

14. Ich möchte gern erstmal das Institut kennenlernen, bevor ich mich entscheide. Wie kann ich das tun?

Sie sind herzlich eingeladen, die entsprechend gekennzeichneten öffentlichen Veranstaltungen unseres Instituts zu besuchen (siehe Veranstaltungskalender).

Oder Sie entscheiden sich für ein Gastsemester/Orientierungssemester: Interessierte Studierende und Angehörige anderer akademischer Berufe können bei uns als Gasthörer:in bis zu zwei Semester absolvieren, um einen Einblick in die theoretischen Aus- und Weiterbildungsinhalte, in Strukturen und Atmosphäre des IfP zu bekommen. Sie können dann alle Veranstaltungen besuchen, die im Vorlesungsverzeichnis mit einem ‚G‘ gekennzeichnet sind. Das Anmeldeformular finden Sie unter Bewerbung.

(Die Zulassung als Gasthörer:in erfolgt nach Maßgabe vorhandener Plätze und bei persönlicher Eignung. Sie beinhaltet nicht die Möglichkeit eines Erwerbs berufs- bzw. sozialrechtlich relevanter Qualifikationen.)

15. Welche Lehrtherapeut:in/Lehranalytiker:in kann ich wählen? Wann muss ich das tun?

Zu Beginn der Aus- oder Weiterbildung wählen Sie eine:n Lehranalytiker:in/Lehrtherapeut:in aus dem IfP. Diese müssen über unser Institut zugelassen und dort Mitglied sein, Sie können also keine Personen wählen, die Sie privat suchen. Die Liste der Lehranalytiker:innen finde Sie hier.

Die Lehrtherapie/Lehranalyse sollte so früh wie möglich nach der Zulassung begonnen werden.

Lehranalytiker:innen/Lehrtherapeut:innen unseres Instituts müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, qualifiziert und erfahren sein. Da alle unsere Lehranalytiker:innen/Lehrtherapeut:innen Mitglied des IfP und einer Fachgesellschaft sind, unterliegen sie deren Regeln, u.a. den Ethikleitlinien. Außerdem gehören sie dem Lehranalytikergremium des IfP an, wo regelmäßig Fortbildungen und kollegialer Austausch stattfinden.

16. Wann und wo finden die Seminare und Vorlesungen statt? Gibt es auch Ferien?

Die meisten Seminare finden montags, dienstags, donnerstags und freitags um 18.20 Uhr und um 20.00 Uhr statt. Es werden auch z.T. Blockseminare am Wochenende angeboten, aber die Seminare unter der Woche sind die Regel. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, müssten Sie also zu den Seminaren an Wochentagen abends an- und abreisen können.

Die Semesterzeiten und -ferien orientieren sich an den Berliner Schulferien. Die Seminare finden am Hauptstandort des IfP in der Goerzallee 5, 12207 Berlin-Lichterfelde und in der Zweigstelle Hauptstraße 19, 10827 Berlin-Schöneberg statt.

Details entnehmen Sie bitte der Seite mit dem Vorlesungsverzeichnis, dort finden Sie auch die Vorlesungszeiten für die nächsten Semester (soweit bekannt).

17. Werden am IfP Aus-/Weiterbildungsinhalte online angeboten?

Nein. In psychoanalytischen und psychodynamischen Therapien hat die
Beziehung eine besondere Bedeutung. Wir legen daher auch bei der
Vermittlung unserer Aus-/Weiterbildungsinhalte Wert auf persönlichen
Kontakt. Lehre, Supervision, Selbsterfahrung finden ebenso wie die
Behandlungen (von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen) ausschließlich in
Präsenz statt.

Wir informieren Sie zu diesen Fragen auch in unseren Infoveranstaltungen, siehe Veranstaltungskalender.

18. Ab wann ist es möglich, Behandlungsstunden durchzuführen?

In der Regel nach erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie ein Honorar für die durchgeführten Behandlungsstunden. Mehr Informationen und Modellrechnungen finden Sie unter Kosten.

19. Was hat sich mit der Reform der Ausbildung ab September 2020 geändert? Welche Übergangsregelungen gibt es?

Psychotherapie ist seit 2020 ein eigener Studiengang (Bachelor und Master), der mit einer staatlichen Approbationsprüfung endet. Danach folgt schließt sich eine mehrjährige Weiterbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren an, zum Beispiel in Psychoanalyse und/oder Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Diese Weiterbildung, die voraussichtlich 5 Jahre dauern wird, ist auch Voraussetzung, um die sogenannte Fachkunde zu erlangen. Mit Fachkunde und der Zulassung bei einer Kassenärztlichen Vereinigung als Vertragspsychotherapeut:in ist dann die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit Krankenkassen möglich. Bachelor, Master und Weiterbildung dauern zusammen ca. 10 Jahre (nach heutigem Kenntnisstand).

Es gibt eine Übergangsfrist von 12 Jahren für die Absolvierung der bisherigen Psychotherapieausbildung. Diese muss spätestens bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen sein. Die Übergangsfrist gilt für alle, die entweder:

  • vor dem 1. September 2020 ein Studium begonnen haben, welches zur Zulassung zur heutigen Psychotherapieausbildung berechtigt, oder die
  • irgendwann einmal ein solches Studium abgeschlossen haben, oder die sich
  • bereits in einer Psychotherapieausbildung befinden.

Wenn vor dem 1. September 2020 noch kein entsprechendes Studium begonnen wurde, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz (Psychotherapiestudium und neue Psychotherapieweiterbildung) möglich. Einzelne psychologische Fakultäten an Universitäten haben Übergangsangebote für diejenigen Student:innen, die sich derzeit im Studium der Psychologie befinden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule.

20. Wo kann ich weitere Fragen klären?

Mehr Informationen erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen zu den Aus- und Weiterbildungen, die regelmäßig stattfinden. Die Termine finden Sie im Veranstaltungskalender. Sie können auch immer an die Leitung der Unterrichtsausschüsse oder an das Sekretariat wenden.

21. Kann die Aus- bzw. Weiterbildung unterbrochen werden?

Ja, Sie können die Ausbildung unterbrechen, z.B. aufgrund von Elternzeit, und ein oder mehrere Urlaubssemester nehmen. Die Gebühren für ein Urlaubssemester betragen die Hälfte der regulären Semestergebühren. Während eines Urlaubssemesters ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen nicht gestattet. Ebenso darf auch nicht behandelt und/oder über die Ambulanz abgerechnet werden.

Ansprechpartner

Sekretariat
Telefonische Sprechzeiten:
Mo/Mi/Do 10 – 13 Uhr
Fr 10-12 Uhr
Persönliche Termine:
Wir bitten um eine Terminabsprache, am besten ein paar Tage vorher per E-Mail.
Telefon: 030.841 867 – 11
Fax: 030.841 867 – 13
E-Mail: sekretariat@ifp-berlin.de

 

Geschäftsführer
Dr. Schmidt-Rogge
E-Mail: geschaeftsfuehrung@ifp-berlin.de

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