Kosten und Einnahmen
Hinweis: Wir informieren an dieser Stelle über die Finanzierung von Weiterbildung für Ärzt:innen und PP/KJP.
Sobald die Bedingungen für die Weiterbildung nach neuem Modell (WBO P) feststehen, finden Sie dazu hier ebenfalls Informationen.
Eine psychotherapeutische Weiterbildung muss selbst finanziert werden. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, wollen also mit unseren Weiterbildungsangeboten keinen Gewinn erzielen, was bedeutet, dass wir die Kosten für Sie möglichst niedrig halten. Nichtsdestotrotz ist die Finanzierung einer psychotherapeutischen Weiterbildung für die meisten Teilnehmenden eine ökonomische Herausforderung.
Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Weiterbildungsgang und individuellem Verlauf. In den ersten beiden Weiterbildungsabschnitten ist nach unserer Erfahrung eine berufliche Tätigkeit neben der Weiterbildung erforderlich, im letzten Abschnitt derWeiterbildung können die Kosten ggf. durch die Einnahmen der Weiterbildungsbehandlungen getragen werden. Sie haben also die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung durch eigene Behandlungstätigkeit im Verlauf der Weiterbildung zu refinanzieren – Ihren Ausgaben stehen Einnahmen gegenüber.
Weiterbildungsteilnehmende haben Ausgaben (u.a. Semestergebühren, Selbsterfahrung, Supervision) und erzielen durch die Weiterbildungsbehandlungen auch Einnahmen.
Wegen des erhöhten Aufwandes insbesondere bei der Selbsterfahrung und wegen der höheren Anzahl der geforderten Behandlungsstunden (und damit längerer Ausbildungsdauer) sind die Kosten in den psychoanalytischen Weiterbildungsgängen höher als in den TP-Weiterbildungsgängen, in denen weniger Behandlungsstunden gefordert sind. Das liegt daran, dass beim Erwerb beider Fachkunden, also psychoanalytischer Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, weitergebildet wird und in beiden Fachkunden Weiterbildungsbehandlungen erforderlich sind. Daraus folgt auch, dass Weiterbildungsteilnehmende in den psychoanalytischen Ausbildungen höhere Einnahmen erzielen können.
Es gibt an den verschiedenen Psychotherapie-Instituten unterschiedliche Modelle der Finanzierung einer Weiterbildung: Entweder über monatliche oder jährliche feste Gebühren (aber ohne Einnahmen) oder über Ausgaben und Einnahmen (wie z.B. am IfP).
Ausgaben
Alle Weiterbildungsteilnehmenden zahlen eine einheitliche Semestergebühr (Pauschale), die bei Doppelausbildung höher ist. Die Kosten für die zu leistenden Supervisions- und Lehranalyse- bzw. Lehrtherapiestunden werden mit individuell den Supervisor:innen und Lehranalytiker:innen vereinbart.
Hinzu kommen weitere Gebühren, z.B. bei der Immatrikulation, ggf. Prüfungsgebühren der Kammern usw.
Es können auch Kosten für Weiterbildungsanteile anfallen, die nicht am IfP absolviert werden können.
Eine Übersicht über alle Gebühren im Rahmen der Weiterbildung finden Sie in dem Auszug aus der Gebührenordnung des IfP rechts unter Downloads.
Einnahmen
Ab dem Beginn der Behandlungsphase stehen den Ausbildungskosten auch Einnahmen gegenüber. Die über die Krankenkassen abgerechneten Leistungen werden abzüglich eines Verwaltungsbeitrags an die Weiterbildungsteilnehmenden ausgezahlt. Sie können also Behandlungsstunden abrechnen und ein Honorar von derzeit ca. 116,00 Euro/Behandlungsstunde erhalten, minus der Verwaltungsabgabe von derzeit 15%, also 100 Euro pro Stunde (Stand: 03/2025).
Bei kontinuierlichen steuerpflichtigen Einkünften kann es günstig sein, die Ausgaben für die Ausbildung vor Steuerabzug vom Finanzamt berücksichtigen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Für die Abrechnung der Behandlungen ist die Behandlungsgenehmigung Voraussetzung, die Sie in der Regel mit dem Bestehen der Zwischenprüfung erwerben.
Sowohl die Dauer der Weiterbildung als auch der Umfang der Lehranalyse/-therapie und der durchgeführten Behandlungen variieren individuell. Bei einer Verlängerung der Weiterbildung kommen Mehrkosten für Semestergebühren, Supervisionsstunden und Lehranalyse/-therapiestunden hinzu.
Ansprechpartner
Sekretariat
Telefonische Sprechzeiten:
Mo + Do 15-18 Uhr
Die + Fr 11-14 Uhr
Persönliche Termine:
Wir bitten um eine Terminabsprache, am besten ein paar Tage vorher per E-Mail.
Telefon: 030.841 867 – 11
Fax: 030.841 867 – 13
E-Mail: sekretariat@ifp-berlin.de
Geschäftsführer
Dr. Schmidt-Rogge
E-Mail: geschaeftsfuehrung@ifp-berlin.de
Links
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Information: Finanzierung einer psa. Aus-und Weiterbildung (Webseite der DGPT)
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Finanzierungsmöglichkeit: Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes
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Finanzierungsmöglichkeit: Studienkredit der KfW-Bank
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Unterstützungsmöglichkeit: Studienstiftung der DPG
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Information: Stiftung Warentest-Artikel zu Studienkrediten 09/2013