Institut für Psychotherapie e.V. Berlin Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) Anerkannte Weiterbildungsstätte (Ärztekammer Berlin)

Kosten und Einnahmen

Hinweis: Wir informieren an dieser Stelle über die Finanzierung von Weiterbildung für Ärzt:innen und PP/KJP. Sobald die Bedingungen für die Weiterbildung nach neuem Modell für Psychotherapeut:innen (WBO P) feststehen, finden Sie dazu hier ebenfalls Informationen.

Finanzierungsmodell

Eine psychotherapeutische Weiterbildung muss selbst finanziert werden. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, wollen also mit unseren Weiterbildungsangeboten keinen Gewinn erzielen, was bedeutet, dass wir die Kosten für Sie möglichst niedrig halten.

Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Weiterbildungsgang und individuellem Verlauf. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Weiterbildung durch eigene Behandlungstätigkeit im Verlauf der Weiterbildung zu refinanzieren – Ihren Ausgaben stehen Einnahmen gegenüber.

Als Weiterbildungsteilnehmende:r  haben Sie also Ausgaben, erzielen aber durch die Patientenbehandlungen auch Einnahmen. 

Wegen des erhöhten Aufwandes insbesondere bei der Selbsterfahrung und wegen der höheren Anzahl der geforderten Behandlungsstunden (und damit längerer Ausbildungsdauer) sind die Kosten in den psychoanalytischen Weiterbildungsgängen höher als in den TP-Weiterbildungsgängen, in denen weniger Behandlungsstunden gefordert sind. Das liegt daran, dass beim Erwerb beider Fachkunden, also psychoanalytischer Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, weitergebildet wird und in beiden Fachkunden Weiterbildungsbehandlungen erforderlich sind. Daraus folgt auch, dass Weiterbildungsteilnehmende in den psychoanalytischen Weiterbildungen höhere Einnahmen erzielen können. ​

Es gibt an den verschiedenen Psychotherapie-Instituten unterschiedliche Modelle der Finanzierung einer Weiterbildung: Entweder über monatliche oder jährliche feste Gebühren (aber ohne Einnahmen) oder über Ausgaben und Einnahmen (wie am IfP Berlin).


Ausgaben

Die Kosten der Weiterbildung entstehen u.a. für

  • Theorieanteile
  • Lehranalyse- bzw. Lehrtherapiestunden
  • Supervisionsstunden
  • Immatrikulations- und Prüfungsgebühren
  • Gebühren für Weiterbildungsanteile und Prüfungen außerhalb des IfP

Alle Weiterbildungsteilnehmenden zahlen eine einheitliche Semestergebühr (Pauschale) für die Theorieveranstaltungen, die bei Doppelausbildung höher ist. Die Kosten für die zu leistenden Supervisions- und Lehranalyse- bzw. Lehrtherapiestunden werden mit individuell den Supervisor:innen und Lehranalytiker:innen vereinbart.

Hinzu kommen weitere Gebühren, z.B. bei der Immatrikulation,  ggf. Prüfungsgebühren der Kammern usw.

Es können auch Kosten für Weiterbildungsanteile anfallen, die nicht am IfP absolviert werden können.

Eine Übersicht über alle Gebühren im Rahmen der Weiterbildung finden Sie in dem Auszug aus der Gebührenordnung des IfP rechts unter Downloads.

Sowohl die Dauer der Weiterbildung als auch der Umfang der Lehranalyse/-therapie und der durchgeführten Behandlungen variieren individuell und nach Art der Weiterbildung. Bei einer Verlängerung der Weiterbildung kommen Mehrkosten für Semestergebühren, Supervisionsstunden und Lehranalyse/-therapiestunden hinzu.


Einnahmen

Ab dem Beginn der Behandlungsphase stehen den Weiterbildungskosten auch Einnahmen gegenüber. Die über die Krankenkassen abgerechneten Leistungen werden abzüglich eines Verwaltungsbeitrags an die Weiterbildungsteilnehmenden ausgezahlt. Sie können also Behandlungsstunden abrechnen und ein Honorar von derzeit ca. 116,00 Euro/Behandlungsstunde erhalten, minus einer Verwaltungsabgabe von derzeit 15%, also 100 Euro pro Stunde (Stand: 03/2025).

Für die Abrechnung der Behandlungen ist die Behandlungsgenehmigung Voraussetzung, die Sie in der Regel mit dem Bestehen der Zwischenprüfung erwerben, siehe Ablauf der Weiterbildungen.

Bei kontinuierlichen steuerpflichtigen Einkünften kann es günstig sein, die Ausgaben für die Weiterbildung vor Steuerabzug vom Finanzamt berücksichtigen zu lassen.

Ansprechpartner

Sekretariat
Telefonische Sprechzeiten:
Mo/Di/Mi 12:30 Uhr – 14:30 Uhr
Fr. 10:00 – 12:00 Uhr
Persönliche Termine:
Wir bitten um eine Terminabsprache, am besten ein paar Tage vorher per E-Mail.
Telefon: 030.841 867 – 11
Fax: 030.841 867 – 13
E-Mail: sekretariat@ifp-berlin.de

 

Geschäftsführer
Dr. Schmidt-Rogge
E-Mail: geschaeftsfuehrung@ifp-berlin.de

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