Unsere Aus- und Weiterbildungen im Überblick
Hinweis: Wir informieren an dieser Stelle über die PP/KJP-Ausbildung nach dem bisherigen Modell (bis 2032). Sobald die Bedingungen für die Weiterbildung nach neuem Modell feststehen, finden Sie dazu hier ebenfalls Informationen. Bitte beachten Sie auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Unser Institut bietet derzeit 8 verschiedene Aus- und Weiterbildungsgänge an, je nach Grundberuf.
Übersichten über die Aus- und Weiterbildungen mit den wichtigsten Fakten zu Dauer und Anforderungen finden Sie rechts unter Download:
- Übersicht Aus- und Weiterbildungen Erwachsenenpsychotherapie (Stand 06/2022)
- Übersicht Aus- und Weiterbildungen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Stand 06/2022)
Bitte beachten Sie: Als Ärzt:in und/oder approbierte Psychotherapeut:in machen Sie in der Regel eine Weiterbildung, ohne Approbation eine Ausbildung.
Anerkennungen
Das Institut für Psychotherapie (IfP) ist eine anerkannte Stätte der Aus- und Weiterbildung. Es ist anerkannt
- von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (lt. Vereinbarungen und Richtlinien),
- vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (als Ausbildungsstätte),
- von der Ärztekammer Berlin (als Weiterbildungsstätte),
- von den nationalen Fachgesellschaften (DGPT, VAKJP, DGAP, DPG) und den internationalen Fachgesellschaften (IAAP, IPV) .
(Das IfP wird vorauss. demnächst auch von der Psychotherapeutenkammer Berlin als zukünftige Weiterbildungsstätte anerkannt sein).
Personale Voraussetzungen
Das IfP verfügt dabei über folgende personale Voraussetzungen:
- von der Ärztekammer Berlin benannte Weiterbildungsbefugte,
- vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin anerkannte Supervisor:innen,
- vom Institut in Übereinstimmung mit den jeweiligen Fachgesellschaften anerkannte Lehranalytiker:innen und Supervisor:innen.
Aus- und der Weiterbildung nach Grundberuf
1. Grundberuf: Arzt:Ärztin
Für die ärztliche Weiterbildung bieten wir (kraft der Weiterbildungsbefugten)
a) nur den Erwerb der beiden Zusatztitel (Psychotherapie und Psychoanalyse) an.
b) Für die Psychotherapie betrifft das aber nicht die 3 „P-Fachärzte“, weil bei diesen die Psychotherapie integrierter Inhalt der Facharzt-Weiterbildung ist und Zeugnisgeber der/die Weiterbildungsbefugte (Klinik oder Praxis) ist. Hier bieten wir Theorie, Selbsterfahrung und Supervision an, und zwar in Kooperation mit drei von der Ärztekammer anerkannten Weiterbildungskreisen:
- Berliner Modell für das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie,
- Kollegium für Psychotherapeutische Medizin Berlin-Brandenburg (KPMB) für das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und
- Weiterbildungskreis für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Berlin e.V. für das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
2. Grundberuf: Psycholog:in
Für Psycholog:innen (Diplom/Master) bieten wir folgende Ausbildungen an: neben der
a) verklammerten Ausbildung (Psychoanalyse und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene nach S. Freud oder C.G.Jung) auch
b) eine separate Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene und
c) eine Doppelausbildung in Erwachsenenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und zwar sowohl separat tiefenpsychologisch fundiert wie verklammert.
Wenn bereits eine Approbation vorliegt, kann
d) eine separate Ausbildung in Psychoanalyse als Erwerb der zweiten Fachkunde erfolgen
3. Grundberufe: Psycholog:in, Pädagog:in, Sozialpädagog:in und andere Eingangsberufe für KJP/aKJP
Ausbildung nach PTG sowie Weiterbildung für bereits Approbierte zum Erwerb der Fachkunden:
a) Psychoanalyse für Kinder und Jugendliche
b) Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
c) Befähigung zur Durchführung von Psychotherapien im Rahmen der Jugendhilfe nach §§ 27 und 35a (Sozialgesetzbuch [SGB] VIII und Kinder- und Jugendhilfegesetz [KJHG]) für Kinder und Jugendliche
Bitte beachten Sie bzgl. der zugelassenen Studiengänge unbedingt unsere Häufig gestellten Fragen und die Webseite des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin. Die gesetzliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, das Psychotherapeutengesetz und einen Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Berliner Ärztekammer finden Sie rechts unter Download bzw. Links.
Details finden Sie in den Aus- und Weiterbildungsrichtlinien für die jeweilige Aus- und Weiterbildung im Bereich Erwachsene oder im Bereich Kinder und Jugendliche. Sie erhalten die Richtlinien, wenn Sie unsere Bewerbungsmappe im Sekretariat anfordern.
Ansprechpartner
Sekretariat
Telefonische Sprechzeiten:
Mo/Mi/Do 10 – 13 Uhr
Fr 10-12 Uhr
Persönliche Termine:
Wir bitten um eine Terminabsprache, am besten ein paar Tage vorher per E-Mail.
Telefon: 030.841 867 – 11
Fax: 030.841 867 – 13
E-Mail: sekretariat@ifp-berlin.de
Geschäftsführer
Dr. Schmidt-Rogge
E-Mail: geschaeftsfuehrung@ifp-berlin.de
Download
- Übersicht Aus- und Weiterbildungen Erwachsenenpsychotherapie, 06/2022
- Übersicht Aus- und Weiterbildungen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, 06/2022
- Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung PP, erlassen durch das BMG
- Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung KJP, erlassen durch das BMG
- Kooperationskliniken (Erw.+Kiju), 10/2024
- Warum wird jemand Psychotherapeut/in? - Motive zur Berufswahl - PTJ-Artikel, 2011
Links
- Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin, u.a. bzgl. P-Fachärzt_innen und Zusatzweiterbildung Psychoanalyse-Psychotherapie
- Logbücher für alle Facharzt- und Zusatzweiterbildungen der Ärztekammer Berlin
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zum Beruf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zum Beruf Psychologische*r Psychotherapeut*in
- Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz)
- Informationen des LaGeSo zur Weiterbildung nach dem NEUEN Psychotherapeutengesetz